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Richtlinie für die Echtheitsgarantie

Die 1stDibs-Echtheitsgarantie

1stDibs arbeitet weltweit mit vertrauenswürdigen, renommierten Anbietern zusammen, deren fachliche Kompetenz anerkannt ist und die mit ihrem guten Ruf für die Echtheit jedes Objekts stehen, das sie auf 1stDibs präsentieren. In diesem Zusammenhang bietet 1stDibs eine Echtheitsgarantie an, um Vorbehalte bezüglich der Echtheit eines Objektes auszuräumen. Solche vorbehalten müssen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf vorgebracht werden. Stellt sich ein auf der 1stDibs-Plattform erworbenes Objekt als nicht echt im Sinne der Beschreibung heraus, erstattet 1stDibs im Rahmen dieser Echtheitsgarantie den Objektpreis und die mit dem Kauf verbundenen Versandkosten in einer Höhe von bis zu 100.000 $. Es gelten die nachstehend aufgeführten Bedingungen.

Die 1stDibs Echtheitsgarantie bezieht sich auf die nachfolgend erläuterten Eigenschaften der auf 1stDibs erworbenen Objekte:

  • Schöpfer: 1stDibs garantiert die korrekte Angabe der Identität des auf der Listing-Seite des Objektes genannten Schöpfers, des Herstellers, des Künstlers oder der Marke. Die 1stDibs Echtheitsgarantie gilt nicht für Objekte, die in der Objektbeschreibung als „zugeschrieben“, „Kreis um“, „im Stil von“, „nach“ oder mit ähnlichen Formulierungen bezeichnet werden. Solche Bezeichnungen weisen darauf hin, dass das Objekt nicht notwendigerweise vom im Objektlisting genannten Schöpfer hergestellt wurde.
  • Material: 1stDibs garantiert, dass das Objekt aus authentischen Materialien im auf der Listingseite des Objekts aufgeführten Umfang besteht. Dies umfasst – objektbezogen – Material, Metall(e), (Edel-)Steine, Steinschliff, Farbe und Reinheit, Gewicht (Karat bei Schmucksteinen, Unzen bei Silber) sowie das Herstellungsmittel gemäß den Angaben auf der Listingseite des Objekts.
  • Zeitangabe: 1stDibs garantiert, dass das Objekt in der Periode, an dem Herstellungsdatum oder in dem Herstellungsjahr angefertigt wurde, die bzw. das auf der Listingseite des Objekts angegeben ist. Die 1stDibs-Echtheitsgarantie für Objekte, bei denen auf der Listingseite ein ungefähres Herstellungsdatum genannt ist („circa“-Daten) kann nur für den Fall in Anspruch genommen werden, dass ein Objekt in einem wesentlich anderen als auf der Listingseite angegebenen Zeitraum hergestellt wurde.
  • Herstellungsmethode: 1stDibs garantiert, dass das Objekt mit der auf der Listingseite angegebenen Herstellungsmethode angefertigt wurde. Die 1stDibs-Echtheitsgarantie bezieht sich auf die ursprüngliche Herstellungsmethode und gilt nicht für Änderungen, die im Laufe der Zeit am Objekt vorgenommen wurden.

Die 1stDibs-Echtheitsgarantie ist auf die oben aufgeführten Merkmale beschränkt. Die folgenden Attribute (Änderungen im Ermessen von 1stDibs vorbehalten) sind ausdrücklich ausgeschlossen: Herkunftsort, Zustand, Uhrwerk, Stil, Größe, Form des Objektbehälters, Abmessungen des Objekts und des Objektbehälters. Wenden Sie sich mit Fragen oder Vorbehalten hinsichtlich dieser oder anderer Eigenschaften gerne an 1stDibs, um diese im Rahmen der Käuferschutzrichtlinie zu besprechen.

Für einen Zahlungsanspruch im Rahmen der Echtheitsgarantie müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Bestellung wurde über unseren sicheren Bezahlvorgang abgewickelt.
  • Die Kontaktaufnahme mit 1stDibs im Zusammenhang mit den Vorbehalten muss innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Auftragsbestätigung erfolgen.
  • 1stDibs müssen innerhalb eines Jahres nach dem Lieferdatum des Objekts schriftliche Gutachten von zwei unabhängigen und anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden, die die behauptete Unechtheit bestätigen. Unter Berücksichtigung der Person des Erstgutachters kann 1stDibs unter bestimmten Umständen in eigenem Ermessen auf die Vorlage einer zweiten unabhängigen Begutachtung verzichten.
  • 1stDibs müssen sämtliche zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die 1stDibs in angemessenem Umfang im Zusammenhang mit der Beurteilung des Anspruchs anfordert.
  • Das Objekt muss im selben Zustand zurückgesendet werden, in dem es sich zum Zeitpunkt des Kaufs auf 1stDibs befand.

1stDibs prüft die Beanstandung intern und gemeinsam mit dem Anbieter, sobald die erforderlichen Unterlagen vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein oder mehrere schriftliche Gutachten von unabhängigen und anerkannten Sachverständigen vorzulegen, um die behauptete Unechtheit zu widerlegen. 1stDibs behält sich die endgültige Entscheidung über die Berechtigung der Unechtheits-Behauptung und über die Erstattung der nachstehend aufgeführten Kosten an den Käufer im Rahmen der 1stDibs-Echtheitsgarantie vor:

  • Ursprünglicher Kaufpreis (einschließlich der vom Käufer gezahlten Steuern und Abgaben),
  • Ursprüngliche Versandkosten,
  • Rücksendung,
  • Angemessene und übliche Honorare, die an die beiden Sachverständigen für ihre schriftlichen Gutachten gezahlt wurden.

Die Vorlage der Sachverständigengutachten oder anderer Belege ist nicht entscheidend und verpflichtet 1stDibs nicht dazu, einen Anspruch gemäß dieser Richtlinie zu akzeptieren. Die Entscheidungen von 1stDibs, auch hinsichtlich der Echtheit und der damit verbundenen Kostenerstattung, sind endgültig, sofern 1stDibs kein offensichtlicher Fehler unterlaufen ist.

Änderungen

1stDibs behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Echtheitsgarantie jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne weitere Ankündigung zu ändern. Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Website wirksam.   

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