Wenn es um den angemessenen Verhandlungsbetrag geht, sollten Sie dem*der Anbieter*in von Anfang an mit einem respektvollen und freundlichen Ton begegnen. Wenn Sie mit einem durchdachten und vernünftigen Angebot beginnen, ersparen Sie sich langwieriges Hin und Her und zeigen dem*der Anbieter*in, dass Sie es mit dem Kauf des Objekts ernst meinen. Wenn das Angebot erheblich vom Listenpreis abweicht, kann es sein, dass der*die Anbieter*in es nicht akzeptiert.
Bei E-Commerce-Plattformen ist zu bedenken, dass Anbieter*innen in der Regel ein kleines Unternehmen repräsentieren. Während sie also einerseits daran interessiert sind, Sie zum Kauf zu gewinnen, möchten sie auch, den Preis so nah wie möglich am ursprünglichen Angebotspreis halten. Vermeiden Sie es daher, den Prozess mit einem sehr niedrigen Angebot zu beginnen, da dies eine Missachtung der sorgfältig überlegten Preisgestaltung des*der Anbieter*in signalisieren könnte. Und wenn Sie mit dem*der Anbieter*in kommunizieren, sollten Sie nicht den Eindruck erwecken, dass der Objektpreis unangemessen ist.
Die gründlich überprüften Anbieter*innen auf 1stDibs legen ihre Preise selbst fest und entscheiden, ob sie bereit sind zu verhandeln oder nicht. Bei dieser Entscheidung spielen viele Faktoren eine Rolle, z. B. der ursprüngliche Kaufpreis, wie selten das Objekt ist, wie lange es schon auf dem Markt ist und wie groß das Interesse anderer Käufer*innen ist. Nicht jede'*r Anbieter*in ist bereit, über den Preis zu verhandeln. Aber wenn dies der Fall ist, wird die Schaltfläche Angebot machen auf der Artikelseite angezeigt.