Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie ein Objekt erhalten, das erheblich von der Beschreibung abweicht oder das beim Transport beschädigt wurde, arbeiten wir mit Ihnen und dem*der Anbieter*in zusammen, um das Problem zu lösen.
Voraussetzungen
Ihr Kauf unterliegt in folgenden Fällen dem Käuferschutz:
- Die Bestellung wurde online über unseren sicheren Bezahlvorgang durchgeführt.
- Das Objekt weicht erheblich von der Beschreibung ab, wurde beim Transport beschädigt oder ist nie eingetroffen.
- Sie haben das Problem innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Liefertermin (oder – im Falle nicht erfolgter Lieferung – nach dem zugesagten Liefertermin) gemeldet.
Um eine faire und zügige Abwicklung zu gewährleisten, beachten Sie bitte Folgendes: Versäumen Sie es, den Schaden/das Problem innerhalb der ersten Sieben-Tage-Frist zu melden oder legen Sie angeforderte Belege nicht innerhalb von sieben Tagen nach Anforderung vor, kann der Anspruch als ungültig angesehen werden.
In folgenden Fällen unterliegt Ihr Kauf nicht dem Käuferschutz:
- Sie geben ein Objekt zurück, das korrekt beschrieben und beim Transport nicht beschädigt wurde. (Beachten Sie bitte, dass Sie das Objekt in diesen Fällen möglicherweise trotzdem zurückgeben können, sofern dies im Rahmen der Rückgabebedingungen des*der Anbieter*in oder – für Käufer*innen mit Sitz in der EU – in Übereinstimmung mit EU-Recht und unserer Nutzungsvereinbarung zulässig ist)
- Sie haben sich entschieden, den Versand selbst zu organisieren oder das Objekt persönlich abzuholen
- Sie haben das Objekt in einem Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail erworben – und nicht über den sicheren 1stDibs-Bezahlvorgang.
Was passiert, wenn das Problem nach 7 Tagen nach der Lieferung gemeldet wird?
Wenden Sie sich an den Kundendienst, wenn Sie ein Problem nach Ablauf der 7-Tage-Frist melden möchten. Wir bitten Sie, so schnell wie möglich zu handeln, da die 7-Tage-Frist es uns ermöglicht, mit unseren Anbieter*innen und Spediteuren zusammenzuarbeiten, um Reklamationen schnell zu bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen möglicherweise nicht mehr helfen können, wenn das gemeldete Problem länger als 7 Tage zurückliegt.
Ein Problem melden
Wenn Sie ein Objekt erhalten, das nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von 7 Tagen nach dem Lieferdatum. Wenn Sie sich an uns wenden, sollten Sie unbedingt Fotos der betroffenen Bereiche und des gesamten Objekts beifügen, damit unser Expertenteam das Problem besser beurteilen und schneller eine Lösung finden kann. Unter diesem Link erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Schäden an Objekten oder Probleme melden können.
Der Käuferschutzprozess im Überblick
Für 1stdibs ist die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden von größter Bedeutung und wir nehmen derartige Fälle sehr ernst. Wir nehmen es uns sehr zu Herzen, wenn unsere Kund*innen nicht vollständig zufrieden sind. Wir tun daher unser Möglichstes, um im Rahmen des fünfstufigen Lösungsverfahrens unseres Käuferschutzteams ein zeitnahes Ergebnis für Sie herbeizuführen – siehe nachstehende Beschreibung:
- Erster Kundenkontakt – Bei unserer ersten Kontaktaufnahme geben wir Ihnen einen Überblick über den Prozess und erläutern, was wir gegebenenfalls von Ihrer Seite benötigen, um die Überprüfung fortzuführen. Wir teilen Ihnen mit, ob für die Überprüfung und die nächste Phase zusätzliche Bilder, Unterlagen oder Erläuterungen erforderlich sind.
- Zeitplan: Wir bemühen uns, mit Ihnen innerhalb von 48 Stunden nachdem Sie das Problem gemeldet haben, Kontakt aufzunehmen.
- Erhaltene/geprüfte Belege – Nachdem alle für die Prüfung durch unser Team erforderlichen Materialien vorgelegt wurden, leiten wir die nächste Bearbeitungsstufe ein – die Prüfung der Belege. In dieser Phase arbeiten wir mit allen relevanten Parteien zusammen, um das beste weitere Vorgehen festzulegen. Da wir uns möglicherweise mit externen, auf bestimmte Bereiche spezialisierte Parteien, mit unseren internen Fachleuten und dem*der Verkäufer*in des betreffenden Objekts beraten müssen, bitten wir um bis zu 5 Werktage Zeit, um die Belege zu prüfen und Ihnen einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
- Zeitplan: Wir benötigen bis zu 5 Arbeitstage, um den Fall und die eingereichten Belege gründlich zu prüfen.
- Lösungsvorschlag – Nach Prüfung aller Materialien legen wir Ihnen eine Entscheidung zur Prüfung vor. Die Lösung kann in Form einer Reparatur, einer Restaurierung oder eines Ersatzes erfolgen. Darüber hinaus sind selbstverständlich auch andere Lösungen möglich. Aufgrund ihrer Einzigartigkeit ist der Erhalt der Objekte, die wir auf unserer Plattform anbieten, vorrangig. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir nach eingehender Prüfung zu dem Schluss kommen, dass keine Unterstützung geleistet werden kann. In einem solchen Fall erhalten Sie eine ausführliche Erläuterung.
- Zeitplan: Wünschenswert ist es, Ihre Zustimmung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Vorlage unseres Lösungsvorschlags zu erhalten, damit wir die nächste Phase verzugslos einleiten können. Unser Ziel ist es, innerhalb von 10 Werktagen nach Meldung des Problems eine Vereinbarung zur Lösung zu erzielen.
- Lösung in Bearbeitung – Innerhalb von 48 Stunden, nachdem Sie den Lösungsvorschlag akzeptiert haben, setzen wir den Vorgang fort und nehmen mit allen Parteien Kontakt auf, deren Beitrag für die Umsetzung der vereinbarten Lösung benötigt wird.
- Zeitplan: Der Zeitrahmen hängt sehr stark von den individuellen Umständen des jeweiligen Falls ab. Manche Fälle lassen sich sehr schnell lösen, andere wiederum benötigen längere Fristen, da Materialien international versendet werden müssen oder die Herstellung bestimmter Objekte/Komponenten abgewartet werden muss.
- Gelöst – Wir betrachten einen Fall erst dann als abgeschlossen, wenn Ihnen die vereinbarte Lösung geliefert wurde. Sie erhalten von uns eine abschließende E-Mail, in der wir Ihnen bestätigen, dass wir den Fall nach erfolgter vollständiger Klärung abschließen.
Fotos und Belege
Die wichtigsten Unterlagen zur Überprüfung gemeldeter Probleme sind ausreichende fotografische Belege. Je klarer die Belege das gemeldete Problem erfassen, desto besser können wie eine geeignete Lösung bestimmen. Diese Belege dienen dazu, Rückmeldungen von Anbieter*innen/Schöpfer*innen des Objekts anzufordern, Angebote für die Reparatur/Restaurierung einzuholen oder eine Reklamation beim Versandunternehmen einzureichen.
Qualitativ hochwertige Fotos, die das gemeldete Problem deutlich zeigen, ermöglichen einen effizienten Ablauf des Überprüfungsverfahrens, ohne dass zusätzliche Fotos oder Belege von Ihnen angefordert werden müssen.
Einige Dinge, die Sie dabei beachten sollten:
- Senden Sie uns Bilder, die den Mangel aus der Nähe, mit etwas Abstand und aus unterschiedlichen Blickwinkeln zeigen, damit wir den Problembereich im Verhältnis zum gesamten Objekt sehen können. Machen Sie sich keine Sorgen, dass Sie uns zu viele Bilder schicken.
- Wenn es bei den geschilderten Bedenken um die Abmessungen des Objekts geht, möchten wir Sie bitten, uns Fotos des Objekts neben einem Maßband/Maßstab zur Verfügung zu stellen, aus denen die exakte Höhe/Breite des Objekts hervorgeht. Das Objekt oder der Problembereich muss vollständig sichtbar und die Maße klar erkennbar sein.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls Bilder der Verpackung bei (bei Paket- und Haustürsendungen), um zu belegen, wie das Objekt bei Ihnen angekommen ist. Bitte bewahren Sie die Verpackung für eine eventuelle Rücksendung auf.
- Bitte fügen Sie auch Kopien von Versanddokumenten bei sowie weitere Unterlagen, die aus Ihrer Sicht relevant sind.
- Falls es für Sie einfacher ist, mit Ihrem Smartphone ein Video aufzunehmen und zu senden, können Sie das selbstverständlich auch tun.
- Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Aufnahme oder beim Versand dieser Bilder haben und Hilfe benötigen, lassen Sie uns das bitte wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Lösungsabschluss
Wir bemühen uns um eine Lösung, die Sie zufrieden stellt und bieten Ihnen sämtliche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der relevanten Richtlinien von 1stDibs.com. Nachdem wir Ihren Fall gründlich geprüft und eine endgültige Lösung bereitgestellt haben, gilt die Angelegenheit als erledigt. Gemäß Abschnitt 3 der Nutzungsvereinbarung von 1stDibs ist die Entscheidung endgültig und für alle Parteien bindend. Sie kann nicht angefochten, in Frage gestellt oder rückgängig gemacht werden.