Als Kund*in von 1stDibs sind Sie berechtigt, bei Ihren Eimkäufen die Umsatzsteuer abzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bei 1stDibs hinterlegt haben und bestätigen, dass Ihre Einkäufe von der Umsatzsteuer befreit sind.
Mehrwertsteuer – wann sie anfällt
Die Mehrwertsteuer wird auf eine Bestellung aufgeschlagen, wenn entweder 1stDibs oder der Anbieter einen Nexus zur Erhebung der Mehrwertsteuer in diesem Bundesstaat hat, unabhängig davon, ob es sich um eine innerstaatliche (innerhalb desselben Bundesstaates), zwischenstaatliche (zwischen zwei verschiedenen Bundesstaaten) oder internationale (von einem Nicht-US-Standort in die USA) Transaktion handelt.
Wenn Sie (als Käufer*in) jedoch bereits ein gültiges Wiederverkaufszertifikat für den Staat vorgelegt haben, in den der Artikel versandt (oder dorthin abgeholt) wird, passen wir die Steuer automatisch bei Ihrer Bestellung an, ohne dass Sie aktiv werden müssen.
Registrierung Ihrer Steuerdokumente
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Wiederverkaufs- oder Steuerbefreiungszertifikate bei 1stDibs zu registrieren, um steuerfrei einkaufen zu können:
- Kontoinformationsseite: Besuchen Sie Ihre Kontoinformationsseite, um Ihre Wiederverkaufs- und Steuerbefreiungszertifikate schnell und einfach zu registrieren.
- Bezahlvorgang: Wenn Sie bei 1stDibs einkaufen, können Sie auf „Steuerbefreiungsbescheinigung hinzufügen“ klicken, um die relevanten Steuerunterlagen schnell und einfach für diesen Kauf zu registrieren.
Nach der Registrierung können Sie Ihre Kontoinformationen-Seite besuchen, um Zertifikate zu verwalten und abgelaufene (oder bald ablaufende) Dokumente zu erneuern.
Bitte beachten Sie, dass in Florida, Louisiana, Mississippi und New Mexico ein zusätzlicher Schritt erforderlich ist, um Ihren Steuerbefreiungsstatus zu bestätigen. Die Bearbeitung kann 2 Werktage dauern. Wenn Sie einen sofortigen steuerfreien Kauf in einem dieser Staaten tätigen möchten, wenden Sie sich bitte an uns.
Ab dem 9. April 2024 müssen Handelsunternehmen mit vorhandenen, bei 1stDibs hinterlegten Wiederverkaufs- und Steuerbefreiungszertifikaten alle Steuerdokumente mit einer der oben genannten Methoden aktualisieren, um die Steuer von abzugsberechtigten Käufen zu entfernen.
Anwendung der Steuerbefreiung auf Bestellungen
Sobald Sie ein gültiges Wiederverkaufszertifikat eingereicht haben, wird das Wiederverkaufszertifikat auf zukünftige Bestellungen angewendet, die in diesen Staat geliefert werden, sofern sie zum Wiederverkauf gekauft werden. Wenn bei 1stDibs kein gültiges Wiederverkaufszertifikat für den Staat hinterlegt ist, in den Sie versenden möchten, klicken Sie an der Kasse auf „Steuerbefreiungszertifikat hinzufügen“. Wenn Sie die notwendigen Formulare ausgefüllt haben, wird der Bezahlbildschirm mit der angepassten Steuer aktualisiert.
Entfernen der Steuer von einer vorhandenen Bestellung
Wird eine Bestellung bestätigt, bevor das Wiederverkaufszertifikat auf Ihrem Konto verbucht ist, kann die Steuer nicht von der Bestellung abgezogen werden. Sie müssen die Bestellung stornieren und erneut aufgeben oder innerhalb von 24 Stunden nach Aufgabe der Bestellung den Support kontaktieren. Bestellungen müssen aufgegeben werden, nachdem Sie eine Bestätigung von 1stDibs erhalten haben, dass Ihr Wiederverkaufszertifikat aktualisiert wurde.
Wir können keine Steuern für bestätigte Bestellungen erstatten, die aufgegeben wurden, bevor die Registrierung zur Steuerbefreiung wie oben beschrieben erfolgt ist.