Wenn die Waren nicht im Inland (innerhalb Ihres eigenen Landes) oder innerhalb einer Zollunion (z. B. der Europäischen Union) versandt werden, müssen Sie alle anfallenden Einfuhrzölle und Steuern übernehmen, die möglicherweise von den örtlichen Zollbehörden auf Ihre Ware erhoben werden.
Diese Gebühren werden zusätzlich zum Kaufpreis und zu den Versandkosten erhoben. Alle anfallenden Zölle und Steuern werden an der Grenze berechnet und richten sich nach der Natur des Objekts, dem Endpreis und dem Bestimmungsland. Diese können je nach Ihrer Zollbehörde vor oder bei Eingang Ihrer Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt anfallen.
Für die Zollabfertigung müssen Sie außerdem persönliche Daten angeben, z. B. Ihre Sozialversicherungsnummer (SSN) oder eine andere Identifikationsnummer wie EIN, IRN, TIN oder EORI. Das Versandunternehmen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die erforderlichen Informationen, die Deklaration und die ggf. anfallenden Gebühren zu erfragen. Letzere müssen entrichtet werden, bevor Sie den Zustelltermin Ihrer Bestellung vereinbaren können.
Bitte beachten Sie, dass Versand-Verzögerungen aufgrund der Zollabwicklung nicht ungewöhnlich sind. Verzögerungen beim Zoll entziehen sich dem Einfluss von 1stDibs und können das Lieferdatum über den ursprünglich angegebenen spätesten Zeitpunkt hinaus verlängern. Verzögerungen beim Zoll berechtigen leider nicht zu einer Rückerstattung der Versandkosten, da sie von 1stDibs nicht beeinflusst werden können.
Als Käufer*in sind Sie für die rechtzeitige Entrichtung der Zollgebühren verantwortlich. Werden die Zollgebühren nicht rechtzeitig bezahlt, sind Sie für alle daraus entstehenden Maßnahmen und Kosten verantwortlich. Eine Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu einer Rücksendung durch den Spediteur, zusätzlichen Rücksendekosten, Lagergebühren oder sogar zu einer Abbruchmitteilung führen.
Wird ein Objekt an den*die Anbieter*in zurückgeschickt, werden Ihnen die Rücksendekosten in Rechnung gestellt. Werden die zusätzlichen Kosten nicht akzeptiert, wird das Objekt von der Stelle entsorgt, wo es sich gerade befindet. Sobald ein Objekt entsorgt wurde, kann keine Erstattung mehr erfolgen.
Bei Fragen zur Einfuhr in die USA besuchen Sie bitte die Website der Zoll- und Grenzschutzbehörde.
Fragen zur EU-Einfuhr beantwortet die Website der Europäischen Kommission.
Bei Fragen zur Einfuhr ins Vereinigte Königreich besuchen Sie bitte die Website der britischen Regierung.
Bei Fragen zur Einfuhr nach Kanada besuchen Sie bitte die Website der kanadischen Einfuhrbehörde.