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Zölle und Steuern für internationalen Versand

Wenn die Waren nicht im Inland (innerhalb Ihres Landes) oder innerhalb einer Zollunion wie der Europäischen Union versandt werden, sind Sie für alle anfallenden Zölle und Steuern verantwortlich, die Ihre lokale Zollbehörde für angemessen hält.

Diese Gebühren werden zusätzlich zum Preis und den Versandkosten erhoben. Die anfallenden Abgaben und Gebühren werden an der Grenze berechnet und richten sich nach der Art des Objektes, dem Endpreis und dem Bestimmungsland.

Zölle und Abgaben können beim Kauf an der Kasse inbegriffen sein oder bei der Einfuhr in das Bestimmungsland fällig werden. Während des Bestellvorgangs unter der Versandart sind diese Optionen angegeben.

 

Einfuhrzölle und Steuern werden an der Kasse bezahlt:

Wenn beim Bezahlvorgang angezeigt wird, dass Einfuhrzölle enthalten sind, übernimmt 1stDibs die Zollanmeldung und -abwicklung. Sie werden nicht kontaktiert, um Zölle und Steuern zu bezahlen, die erhoben werden, wenn Ihr Objekt die Zollgrenze erreicht.
Anzeige des Versandangebots beim Bezahlvorgang:

Bildschirm

 

Die Einfuhrzölle werden bei der Ankunft erhoben:

Wenn die Einfuhrabgaben beim Bezahlvorgang nicht angezeigt werden, müssen Sie die Einfuhrabgaben je nach Ihrer Zollbehörde bei Erhalt Ihrer Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt entrichten.
Anzeige des Versandangebots beim Bezahlvorgang
Raumteiler:

 

Für die Zollabfertigung müssen Sie außerdem persönliche Daten wie Ihre SSN, EIN, IRN, TIN oder EORI angeben. Das Versandunternehmen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen die erforderlichen Informationen, die Deklaration und die fälligen Gebühren mitzuteilen, die vor der Auslieferung Ihrer Bestellung zu zahlen sind.

Bitte beachten Sie, dass Verzögerungen beim Versand aufgrund der Zollabwicklung nicht ungewöhnlich sind. Verzögerungen beim Zoll entziehen sich dem Einfluss von 1stDibs und können das Lieferdatum über das ursprünglich angegebene späteste Datum hinaus verlängern. Verzögerungen beim Zoll berechtigen nicht zu einer Rückerstattung der Versandkosten, da sie von 1stDibs nicht beeinflusst werden können.

Bei Fragen zur Einfuhr in die USA besuchen Sie bitte die Website der Zoll- und Grenzschutzbehörde.

Bei Fragen zur Einfuhr in die EU besuchen Sie die Website der Europäischen Kommission.

Bei Fragen zur Einfuhr in das Vereinigte Königreich besuchen Sie die Website der britischen Regierung.

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