Zuschreibungen bei Möbeln
- Von: Das Objekt wurde von einem*einer bestimmten Schöpfer*in angefertigt und wird von einer geeigneten (von Fachleuten festgelegten) Primärquellen-Dokumentation begleitet, die die Zuschreibung belegt.
- Zugeschrieben: Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Objekt „von“ dem*der Schöpfer*in stammt, die Dokumentation ist jedoch bisher nicht aufgefunden worden. Branchenfachleute sind sich jedoch in der Regel einig, dass das Objekt von dem*der jeweiligen Schöpfer*in stammt. Falls eine Stiftung für den*die Schöpfer*in aktiv ist oder eine anerkannte Authentifizierungsstelle besteht, sollte das Objekt zur Überprüfung vorgelegt worden sein.
- Im Stil von: Es darf keine exakte Kopie des bekannten Originaldesigns sein (dies würde das Objekt zu einer absichtlichen Fälschung machen). Der*die Schöpfer*in hat bewusst Stilmittel verwendet, die unter Branchenfachleuten allgemein als repräsentativ für eine*n bestimmte*n Künstler*in gelten. Das Objekt muss korrekt identifiziert sein, d. h. es muss auf den*die richtige*n Schöpfer*in verweisen.
Zuschreibungen von Kunstwerken
- Von: Das Objekt wurde von einem*einer bestimmten Schöpfer*in angefertigt. Sofern vorhanden, sollte eine Dokumentation (von unseren Fachleuten festgelegt) eingeholt werden, die die Zuschreibung belegt.
- Zugeschrieben: Es wird angenommen, dass das Werk von der Hand des*der Schöpfer*in stammt. Die Annahme basiert auf einer Kombination aus Forschung, Dokumentation, Provenienz und Kennerschaft. Auch wenn die Echtheit des Objekts nicht garantiert werden kann, sind sich Branchenfachleute jedoch hinsichtlich der Zuschreibung auf Grundlage der durchgeführten sorgfältigen Prüfung und entsprechender Belege einig. Falls eine Stiftung für den*die Schöpfer*in aktiv ist oder eine anerkannte Authentifizierungsstelle besteht, sollte das Objekt zur Überprüfung vorgelegt werden.
- Kreis von: Das Werk zeigt den Einfluss des*der Schöpfer*in. Es wurde von einem*einer (bekannten oder unbekannten) Künstler*in geschaffen, der*die mit dem*der Schöpfer*in in Verbindung stehen kann, aber kein*e Schüler*in ist.
- Im Stil von: Nach Einschätzung von Branchenfachleuten wurde das Werk innerhalb von 50 Jahren nach dem Tod des*der Künstler*in unter Verwendung stilistischer Elemente geschaffen, die dem Werk des*der Künstler*in sehr ähnlich sind. Das Objekt muss korrekt identifiziert sein, d. h. es muss auf den*die richtige*n Schöpfer*in verweisen. Werke, die Schlüsselelemente eines anderen Kunstwerks nachahmen, um als Ersatz für dieses Kunstwerk zu fungieren, können nicht eingestellt werden. Diese Entscheidung wird vom Team für alternative Streitbeilegung (ADR) getroffen und unterliegt nicht den Beschränkungen der Copyright-Vorschriften.
- Nach: Dies ist eine direkte Kopie oder Reproduktion eines bekannten Werks des*der Künstlers*in. Dies kann autorisiert (lizenziert oder mit Genehmigung des*der Künstler*in oder der Nachlassverwaltung) oder unautorisiert (Fälschung oder nicht lizenziertes Werk) sein. Der*die Schöpfer*in oder seine*ihre Nachlassverwaltung muss in die Herstellung des Objekts durch direkte Aufsicht, Lizenzierung oder Genehmigung einbezogen gewesen sein. Unerlaubte Reproduktionen oder Kopien des Werks eine*r Schöpfer*in sind nicht gestattet und werden von der Website entfernt.
Zuschreibungen von Schmuck
- Von: Das Objekt wurde von einem*einer bestimmten Schöpfer*in angefertigt und wird von einer geeigneten (von Fachleuten festgelegten) Primärquellen-Dokumentation begleitet, die die Zuschreibung belegt.
- Zugeschrieben: Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Objekt „von“ dem*der Schöpfer*in stammt, die Dokumentation ist jedoch bisher nicht aufgefunden worden. Branchenfachleute sind sich jedoch in der Regel einig, dass das Objekt von dem*der jeweiligen Schöpfer*in stammt. Falls der*die Schöpfer*in über ein aktives Archiv oder eine anerkannte Authentifizierungsstelle verfügt, sollte das Objekt zur Überprüfung vorgelegt worden sein.
- Im Stil von: Es darf keine exakte Kopie des bekannten Originaldesigns sein (dies würde das Objekt zu einer absichtlichen Fälschung machen)
Zuschreibungen von Mode-Objekten
- Von: Das Objekt wurde von einer*einem bestimmten Schöpfer*in angefertigt, ist von ihm*ihr oder der Marke signiert oder etikettiert oder wird von einer geeigneten (von Fachleuten festgelegten) Primärquellen-Dokumentation begleitet, die die Zuschreibung belegt.
- Zugeschrieben: Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Objekt „von“ dem*der Schöpfer*in stammt, aber die Dokumentation ist bisher nicht aufgefunden worden. Branchenfachleute sind sich jedoch in der Regel einig, dass das Objekt von dem*der jeweiligen Schöpfer*in stammt. Falls eine Stiftung für den*die Schöpfer*in aktiv ist oder eine anerkannte Authentifizierungsstelle besteht, sollte das Objekt zur Überprüfung vorgelegt worden sein.
- Im Stil von: Es darf keine exakte Kopie des bekannten Originaldesigns sein (dies würde das Objekt zu einer absichtlichen Fälschung machen). Der*die Schöpfer*in hat bewusst Stilmittel verwendet, die unter Branchenfachleuten allgemein als repräsentativ für eine*n bestimmte*n Künstler*in gelten. Das Objekt muss korrekt identifiziert sein, d. h. es muss auf den*die richtige*n Schöpfer*in verweisen. Bestimmte Urheber, Marken und Designer*innen untersagen die Verwendung der Zuschreibung „im Stil von“.